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Praktiken des assistierten Suizids

Do, 24.11.2022 - Fr, 25.11.2022
Kurzbeschreibung
Tagung
Veranstaltungsort
Evangelische Akademie Tutzing
Schlossstraße 2+4
82327 Tutzing
Bild des Veranstaltungsortes
Schloss Tutzing
Ausführliche Beschreibung
Schon gut zwei Jahre liegt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück: Paragraf 217 StGB ist verfassungswidrig, weil er es faktisch unmöglich machte, in Deutschland bei einem Suizid professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Gericht wertete das als unverhältnismäßige Einschränkung des grundlegenden Rechts auf Selbstbestimmung. Dem Gesetzgeber steht frei, eine neue Regelung zu finden – erste Entwürfe lagen bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf dem Tisch. In Kirche und Diakonie wurde parallel eine intensive Debatte geführt, wie mit dem Urteil und der sich abzeichnenden neuen Rechtslage umzugehen sei. Schließlich sahen sich beide in einer Grundüberzeugung herausgefordert: ihrem Selbstverständnis als Anwältinnen des Lebens. Die Grundsatzdebatte ist besonders im vergangenen Jahr geführt worden: Die eine Seite betont: Es sei undenkbar, dass sich kirchliche und diakonische Einrichtungen an assistierten Suiziden beteiligten – bei allem Respekt vor der Notlage von Menschen, die in verzweifelten Lagen einen Wunsch nach Hilfe beim Suizid äußerten, und bei aller Bereitschaft, sie palliativmedizinisch und seelsorglich zu begleiten. Andere argumentieren, dass mit der Gabe des Lebens auch Freiheit und Selbstbestimmung so untrennbar mit gesetzt seien, dass auch kirchliche und diakonische Einrichtungen aus Achtung vor der Selbstbestimmung des einzelnen Menschen in letzter Konsequenz den assistierten Suizid ermöglichen müssten. Dies jedoch bei großem Bewusstsein für die Tragik von Situationen, in denen Menschen keinen anderen Ausweg sähen, und bei aller Betonung, zunächst alle anderen beratenden, seelsorglichen und palliativen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Menschen andere Wege aufzuzeigen.
Unklar ist weiterhin, was die Debatte im Konkreten für die Praxis der kirchlichen Einrichtungen im Umgang mit Wünschen nach Suizidassistenz bedeutet. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten im Detail? Wie kann ein institutionelles Schutzkonzept aussehen, das die Würde und Selbstbestimmung der Betroffenen wahrt, sie aber auch vor voreiligen, fremdbestimmten oder krankheitsinduzierten Entscheidungen schützt? Wie können auch Angehörige und Mitarbeitende in den betreffenden Einrichtungen geschützt und zugerüstet werden? Wie stellt sich die Situation aus den jeweiligen Perspektiven der unterschiedlichen Akteure, Werke und Einrichtungen dar, aber auch angesichts der breitgefächerten Arbeitsbereiche von Kirche und Diakonie?
Kontakt
Cornelia Spehr spehr@ev-akademie-tutzing.de
Telefon: 08158 251-125
Telefax: 08158 99 64 24
Referent:innen
Prof. Dr. Reiner Anselm
Dr. phil. Jutta E. Ataie
Prof. Dr. med. Claudia Bausewein
Prof. Dr. Peter Dabrock
Dr. theol. Daniel Deckers
Dr. phil. Michael Frieß
Dr. theol. Astrid Giebel
Prof. Dr. Isolde Karle
Dr. med. Klaus Kobert
Oberkirchenrat Christian Kopp
Ulrich Lilie
Bettina Limperg
Prof. Dr. phil. Armin Nassehi
Mag. theol. Daniel Wagner
Prof. Dr. theol. Ruben Zimmermann
Art der Erwachsenenbildungsveranstaltung
Vortrag ; Seminar ; Workshop
in Kooperation mit
Diakonie Deutschland e.V.
Art der Veröffentlichung
Zeitung|Mitteilungsblatt|Amtsblatt; Gemeindebrief; Internet; Plakat|Handzettel|Programmheft
Einrichtung der Evangelischen Erwachsenenbildung
Evangelisches Bildungswerk Weilheim e. V.
Veranstalter / veröffentlicht von: Bild / Logo Evangelische Akademie Tutzing
Evangelische Akademie Tutzing
Die Evangelische Akademie Tutzing ist eine Tagungs- und Studienstätte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Toleranz und christliche Verantwortung sind die Voraussetzungen ihrer Arbeit.
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82327 Tutzing
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http://www.ev-akademie-tutzing.de
Dorothea Grass
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Tel. 0 81 58/251-112
Fax. 0 81 58/251-133
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