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Beihilfe zum Suizid in christlicher Fürsorge

Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für die kirchliche und diakonische Praxis
Di, 20.4.2021 18:45-20:45 Uhr
Kurzbeschreibung
Welche Konsequenzen hat das für die christliche Fürsorge am Lebensende? Werden kirchlich-diakonische Pflegeeinrichtungen bald den assistierten Suizid anbieten?
Veranstaltungsort
Evangelische Akademie Tutzing
Schlossstraße 2+4
82327 Tutzing
Bild des Veranstaltungsortes
Schloss Tutzing
Ausführliche Beschreibung
Wo das Sterben hinkommt, sollen wir einander verbunden sein und nicht voneinander lassen noch fliehen. Martin Luther

Zu einer christlichen Kultur des Lebens und Sterbens gehört es, Menschen bis zum Ende ihres Lebens gut zu begleiten. Den gegenwärtigen Debatten um den assistierten Suizid können christliche Einrichtungen darum nicht ausweichen. In einer digitalen Podiumsdiskussion stellen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Theologie, Medizin, Kirche und Diakonie den aktuellen Fragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu §217 StGB vom Februar 2020 das „Recht auf selbst bestimmtes Sterben“ betont: Jeder Mensch dürfe seinem Leben selbst ein Ende setzen und der Staat dürfe nicht verhindern, dass er dabei Hilfe in Anspruch nimmt. Damit braucht es eine neue gesetzliche Regelung des assistierten Suizides. Es ist absehbar, dass diese den ärztlich assistierten Suizid ermöglichen wird. Was daraus für kirchliche und diakonische Einrichtungen folgt und wie sich Mitarbeitende in Gesundheitsberufen und Seelsorge zu diesem Thema positionieren können, wird in diesem Frühjahr kontrovers diskutiert.
Ist durch die Option eines assistierten Suizids das Geschenk des Lebens der menschlichen Willkür ausgesetzt? Ist es nicht die Aufgabe christlicher Fürsorge, durch eine gute Begleitung am Lebensende Menschen vor dem Suizid zu bewahren? Oder fliehen christliche Hospize und Pflegeeinrichtungen vor der Verantwortung für ihre Nächsten, wenn sie ihnen die Möglichkeit verwehren, ihrem Leben selbst bestimmt ein Ende zu setzen? Werden Ältere und Kranke zum Suizid gedrängt, um ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen? Oder machen sich Menschen schuldig vor Gott und den Menschen, die sie umsorgen, wenn sie ihnen eine Mitverantwortung für ihr Sterben auferlegen?

Christian Kopp, Regionalbischof, Vorsitzender des Beirats der Evangelischen Stiftung Hospiz
Dr. Hendrik Meyer-Magister, Pfarrer, Studienleiter an der Evangelische Akademie Tutzing
Kontakt
Cornelia Spehr spehr@ev-akademie-tutzing.de
Telefon: 08158 251-125
Telefax: 08158 99 64 24
Referent:innen
Professor Dr. Reiner Anselm
Pfarrerin Dorothea Bergmann
Professor Dr. med. Eckhard Frick SJ
Pfarrerin Karoline Labitzke
Daniel Wagner, mag. theol.
Art der Erwachsenenbildungsveranstaltung
Podiumsdiskussion
in Kooperation mit
Evangelische Stiftung Hospiz
Art der Veröffentlichung
Zeitung|Mitteilungsblatt|Amtsblatt; Gemeindebrief; Internet; Plakat|Handzettel|Programmheft
Einrichtung der Evangelischen Erwachsenenbildung
Evangelisches Bildungswerk Weilheim e. V.
Veranstalter / veröffentlicht von: Bild / Logo Evangelische Akademie Tutzing
Evangelische Akademie Tutzing
Die Evangelische Akademie Tutzing ist eine Tagungs- und Studienstätte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Toleranz und christliche Verantwortung sind die Voraussetzungen ihrer Arbeit.
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http://www.ev-akademie-tutzing.de
Dorothea Grass
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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